Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB in Freiburg


Ihre Immobilienbewertung vom qualifizierten Gutachter in Freiburg und Umgebung

Das ausführliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Das ausführliche, gerichtsfeste Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB (Baugesetzbuch) wird meist benötigt, wenn der Wert einer Immobilie bei Gericht, oder auch bei Finanzbehörden zuverlässig und fachlich erklärt werden muss.

Alle möglichen Parameter, welche sich auf den Wert einer Immobilie auswirken können, werden hier geprüft, berechnet und im Gutachten abgebildet. Sie erhalten eine professionelle Auswertung vom qualifizierten Gutachter. Ein solches Gutachten bezieht sich auf einen Stichtag in der Gegenwart, oder auch auf einen Stichtag aus der Vergangenheit. Ebenso werden eventuelle Belastungen, wie z. B. Niesbrauch, Wegerechte, oder andere Belastungen berücksichtigt, welche den Wert einer Immobilie beeinflussen können.
Foto Das ausführliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

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Johannes M. Hartmann
Geschäftsinhaber

Dipl. Immobilienwirt (E.I.A.)
Geprüfter Immobilienbewerter (IHK)
Geprüfter Immobilienbewerter (E.I.A.)
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Zertifizierter DEKRA Sachverständiger
für die Immobilienbewertung (D1|D2)

Mitglied im (IVD) Immobilienverband
Deutschland, sowie der (CÉI) Verband
der Europäschen Immobilienwirtschaft
Foto Folgende Anlässe sind beispielhaft für das erstellen eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB:

Folgende Anlässe sind beispielhaft für das erstellen eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB:

- Erbauseinandersetzung
- Vermögensaufstellung
- Zwangsversteigerungen
- Ehescheidung, Zugewinnermittlung
- Beleihungswerte für Kreditinstitute
- Geschäftsaufgabe und Übertrag
- Vormundschaftsangelegenheiten
Dieses Wertgutachten umfasst je nach Umfang ca. 70-100 Din A4 Seiten. Wir liefern Ihnen diese Auswertung in Papierform, hochwertig gebunden, in doppelter Ausführung, oder online im PDF-Format.

Diese umfangreiche Wertermittlung nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Berechnung liefern wir in der Regel 10-20 Tage, nachdem der Ortstermin stattfand, sofern wir die relevanten Unterlagen, bzw. Informationen zur Immobilie erhalten haben.

Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre Immobilie ein individuelles Angebot.
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Ein objektives und aussagekräftiges Gutachten, hilft Ihnen Entscheidungen zu treffen und Ärger zu vermeiden!

Unser Partnerunternehmen ist auch überregional tätig

Über unser Partnerunternehmen, die Taxareal Immobilienconsulting OHG | www.ihre-immobiliengutachter.de | Tel. 0761-479777-06 | zentrale@taxareal.de erstellen wir Verkehrswertgutachten für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und für Wohn-Geschäftshäuser - auch überregional.

Für private Zwecke, wie z. B. die Kaufpreisfindung für eine Immobilie, ist ein Kurzgutachten, oder unsere Marktwertermittlung ausreichend. Wenn es aber um Erbschaftsangelegenheiten geht und Entscheidungen, oder Zustimmungen, welche z. B. vom Betreuungsgericht abhängig sind, ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zwingend erforderlich.

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